Kurzinterview mit iGZ-Hauptgeschäftsführer Stolz

Die Erklärungsfrist für das neue iGZ-DGB-Tarifvertragswerk ist abgelaufen. Damit wird der neue Zeitarbeitstarif am 1. November in Kraft treten. Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, erläutert im Kurzinterview die Hintergründe des Tarifabschlusses und was sich nun ändern wird.

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz beantwortete Fragen zum neuen Tarifvertragswerk.

Mit dem neuen Tarifvertragswerk hat die Zeitarbeit für sich ein höheres Lohnniveau geregelt, als aktuell in der Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn gefordert wird. Wie stellt sich das dar?

Stolz:

Die Zeitarbeit bildet als eigenständige Branche zunächst einmal auch eigenständige Tarifstrukturen ab. Und Menschen erhalten in der Zeitarbeit für gute Arbeit auch gutes Geld. Darüber hinaus haben wir in den Branchen, in denen Mitarbeiter der Zeitarbeit deutlich weniger erhalten würden, als die Mitarbeiter der jeweiligen Branche mit den sogenannten Branchenzuschlägen ein tarifliches System geschaffen, das für eine Lohnangleichung sorgt. In fünf Schritten und binnen neun Monaten wird dort die Tariflücke geschlossen. Damit ist in der Zeitarbeit die Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch schon erfüllt.

Das klingt danach, als hätten Zeitarbeitgeber und Gewerkschaften alles im Griff?

Stolz:

Die Zeitarbeit ist bei den Tarifvertragsparteien in den allerbesten Händen! Wir haben bewiesen, dass wir gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften in der Lage sind, die Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit in wirtschaftlicher und sozialer Balance zu halten. Der iGZ geht beim Thema „Gute Zeitarbeit“ zudem mit gutem Beispiel selbstbewusst voran: Die Einhaltung unseres Ethik-Kodexes ist verpflichtend für alle Mitglieder und wird von einer Kontakt- und Schlichtungsstelle überwacht. Das gibt es sonst nirgends in der Branche.

Wann ändert sich denn durch die neuen Tarifregelungen für die Zeitarbeit?

Stolz:

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn in der Zeitarbeit im Westen auf 8,50 Euro und im Osten auf 7,86 Euro. Nachdem die Erklärungsfrist am 15. Oktober hinter uns liegt, treten die neuen tariflichen Änderungen jetzt zum 1. November in Kraft. Das betrifft jedoch zunächst nur Regelungen im Entgeltrahmen- und im Manteltarifvertrag. Die Entgelte steigen dann erstmalig zum 1. Januar 2014 – und entwickeln sich weiter: Im Mindestlohnbereich im Westen bis auf 9,00 Euro und im Osten auf 8,50 Euro bis zum 1. Juni 2016.