Seit dem 1. April ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Elke Jahn, Professorin für Arbeitsmarktforschung an der Universität Bayreuth, stellte der Reform im Interview mit der heute.de-Redaktion kein gutes Zeugnis aus. Sie halte die Höchstüberlassungsdauer für „fragwürdig“.

„Wer seit mehr als zwei Jahren in einem Kundenbetrieb im Einsatz ist, hat auch ein reguläres Beschäftigungsverhältnis bei der Zeitarbeitsfirma – mit Kündigungsschutz, Kranken- und Sozialversicherung und allem, was dazu gehört,“ betonte die Mitarbeiterin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem seien nur zwölf Prozent der Zeitarbeitskräfte überhaupt länger als 18 Monate beim selben Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt – und in dieser Zeit könnten auch Mehrfacheinsätze enthalten sein.

Kaum Lohnunterschiede

Sie finde es verwunderlich, dass lange Einsätze reguliert würden. Laut Jahn gebe es bei langen Beschäftigungsverhältnissen kaum mehr Lohnunterschiede. Handlungsbedarf sehe sie eher bei besonders kurzen Einsätzen von wenigen Tagen oder Wochen. „Da ist das Risiko anschließender Arbeitslosigkeit besonders groß“, stellte sie fest. (ML)

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V