Zeitarbeitsbranche in Deutschland: Flexibel, sicher und fair

Zeitarbeit ist durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeitnehmer und Einsatzbranche (Kunde) gekennzeichnet. Für die Zeitarbeit gelten klare Regeln: gesetzliche, tarifliche und selbstverpflichtende.

Gesetzlicher Rahmen

Die gesetzliche Grundlage für die Zeitarbeit bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus dem Jahr 1972. Seit 2011 bildet die EU-Richtlinie zur Zeitarbeit den europäischen Rahmen für die Arbeitnehmerüberlassung. Seit dem 1. April gilt eine Branchen-Gesetzesnovelle, wonach eine tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundatz spätestens nach 9 Monaten nur noch möglich ist, wenn Branchenzuschläge bereits ab der 6. Einsatzwoche gezahlt werden. Außerdem wurde wieder eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten eingeführt, allerdings mit einer Tariföffnungsklausel.

Tarifpolitischer Rahmen

Fast 100 % der Zeitarbeitnehmer arbeiten mit einem für die Branche geltenden Tarifvertrag. Dieser wird von den Sozialpartnern, also den zuständigen Gewerkschaften und den Vertretern der Zeitarbeitgeber (Einzelgewerkschaften der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB/ Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, iGZ und BAP) – ausgehandelt. Damit existieren soziale Standards, unter anderem im Bereich der Vergütung. Beispielsweise gilt eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit, die regelmäßig angepasst wird.

Derzeit garantiert diese einen Mindeststundenlohn von 9,23 Euro (West) bzw. 8,91 Euro (Ost). Hinzu kommen Branchenzuschläge. Diese gelten seit November 2012 für bestimmte Einsatzbereiche der Zeitarbeit. Danach haben Zeitarbeitnehmer nach einer gewissen Einsatzdauer beim gleichen Kundenunternehmen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Grund-Tarifentgelt. Je nach Branche können sich so Aufschläge von bis zu 65% in Stufen auf den Grundlohn ergeben, um tariflich „equal pay“ herzustellen. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen bieten Tarifverträge und Branchenzuschläge den Zeitarbeitnehmern ein hohes Maß an Absicherung. Zudem sorgen die Bestimmungen für klare Ansprüche durch Transparenz.

Entgeltrahmen

Die Löhne der Zeitarbeitnehmer steigen stetig: So hat von 2015 bis 2016 nur eine einzige Branche einen größeren Lohnsprung gemacht als die Zeitarbeit. Das Statistische Bundesamt hat seit 2010 eine Erhöhung um 16,7 % über alle Entgeltstufen errechnet. Die Entgeltstufe 1 ist in diesem Zeitraum in der Zeitarbeit sogar um 22 % im Westen und in den neuen Bundesländern um 32,4 % gestiegen.