1
Besitzt das Zeitarbeitsunternehmen eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt wurde?
2
Ist die Zeitarbeitsfirma iGZ-Mitglied? Die Mitgliedschaft im mitgliedsstärksten Zeitarbeitsverband Deutschlands garantiert eine faire Bezahlung nach Tarif und bietet eine Kontakt- und Schlichtungsstelle an: www.kuss-zeitarbeit.de
3
Haben Sie die Gelegenheit, den aktuellen Tarifvertrag einzusehen?
4
Erhalten Sie konkrete Angaben zu den Qualifikationen und Anforderungen, die für Ihren Arbeitseinsatz notwendig sind?
5
Entspricht die angebotene Vergütung der ausgeübten Tätigkeit?
6
Werden Sie ausreichend über Einsatzort, Arbeitsweg, Ansprechpartner in dem Betrieb, in dem Sie eingesetzt werden, und Arbeitssicherheit informiert?
7
Bekommen Sie gegebenenfalls die für den Arbeitseinsatz erforderliche Arbeitsschutzbekleidung (PSA = Persönliche Schutzausrüstung) von Ihrem Zeitarbeitsunternehmen?
8
Gibt es für Sie einen persönlichen Ansprechpartner im Zeitarbeitsunternehmen?
9
Ist ein Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens während Ihrer Arbeitszeit telefonisch erreichbar (z.B. falls Sie Fragen zur Tätigkeit haben oder sich krankmelden müssen)?
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Wird Ihnen bei der Einstellung neben dem Arbeitsvertrag auch das „Merkblatt für Leiharbeitnehmer/innen“ der Bundesagentur für Arbeit ausgehändigt?